Aus- bzw. Weiterbildungskosten für eine/n sich in Bildungsteilzeit/-karenz befindende ArbeitnehmerIn
Es werden Bildungsmaßnahmen gefördert, für die das Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
Die Zahl der geförderten ArbeitnehmerInnen iist auf die Hälfte der Belegschaft, höchstens auf 30 Personen pro Unternehmen im Förderzeitraum beschränkt
Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol mit einer/einem ArbeitnehmerIn in Bildungskarenz
Einmalzuschuss
50 % der förderbaren Aus- bzw. Weiterbildungskosten, höchstens 3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn, die/der eine förderbare Bildungsmaßnahme in Anspruch nimmt.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
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Kontakt:
Manuel Kranbebitter
Tel.: 0512/508-7874
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Internet: https://www.tirol.gv.at/
Förderanträge sind spätestens zwei Wochen nach Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes oder des Bildungsteilzeitgeldes durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt mit 01.07.2020 in Kraft und gilt bis 31.07.2022.