Erhält die/der AntragstellerIn bereits einen Zuschuss zu den Kurskosten durch den/die ArbeitgeberIn oder andere Förderstellen, wird die Differenz auf die Gesamtkosten refundiert.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn ausschließlich mittels Online-Formular erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.