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2014-03-12 10:46:00
Implacement plus für Personen 50+ und/oder mit geminderter Erwerbsfähigkeit – Land OÖ
Oberösterreich
  • Aus- und Weiterbildungskosten für arbeitslose Personen ab 50 Jahren und/oder mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (durch eine Behinderung) von mindestens 50 % ((Kurskosten, Prüfungsgebühren und Internats-/Unterkunftskosten bei Berufsschulbesuch)

NICHT förderbar sind:

  • Kosten für innerbetriebliche Schulungen
  • Kosten für den Berufsschulbesuch (BerufsschülerInnen sind grundsätzlich als ordentliche SchülerInnen bei der Berufsschule anzumelden – es fallen daher KEINE Kosten an); Ausnahme: Außerordentliche SchülerInnen
  • Kosten von Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, die in der Richtlinie der Abteilung Soziales erfasst sind, mit Ausnahme der Ausbildung zur/zum SozialpädagogIn
  • Kosten für Deutschkurse
  • Kosten für Ausbildungen bei dem Land OÖ zuordenbaren Einrichtungen
  • arbeitslose Personen ab 50 Jahren und/oder mit Behinderungen mit Hauptwohnsitz in OÖ
  • Ein Ausbildungsbetrieb in einem anderen Bundesland kann gefördert werden, wenn das AMS bestätigt, dass in OÖ kein vergleichbares Ausbildungsangebot verfügbar bzw. zumutbar ist. Die Kosten für Beratungsdienste werden jedoch seitens des Landes OÖ nicht erstattet.
  • Qualifizierungsträger mit Sitz in Oberösterreich, die vom AMS OÖ zur Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen Implacement plus anerkannt sind.
  • Gebietskörperschaften sind als Ausbildungsbetrieb möglich, allerdings können die Kosten für Beratungsdienste seitens des Landes OÖ nicht übernommen werden.
  • Dem Land OÖ zuordenbare Einrichtungen werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert.
  • Mindestalter von 50 Jahren oder TeilnehmerInnen mit Behinderungen, wofür das AMS eine entsprechende Bestätigung ausstellt
  • Hauptwohnsitz in OÖ bei Maßnahmeneintritt
  • beim AMS arbeitslos vorgemerkt
  • während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsunternehmen beschäftigt
  • konkreter individueller Bildungsbedarf (z. B. keine abgeschlossene Ausbildung)
  • ein vom AMS OÖ nachweislich genehmigter Bildungsplan
  • Anwesenheit von mindestens 50 Prozent im jeweiligen Kurs

Qualifizierungszuschuss

  • 60 % der Ausbildungskosten bis max. 3.000,00 EUR.
  • Liegt der Ausbildungsbetrieb in Oberösterreich, wird ein Zuschuss zum Unternehmensbeitrag von 50 % der Kosten für Beratungsdienste, die mit dem Ausbildungsprogramm zusammenhängen, jedoch max. 5.000,00 EUR gewährt.

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15121
Fax: 0732/7720-211785
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Abwicklung:
Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ)
Internet: http://www.ams.at/ooe

Regionale Geschäftsstellen des AMS OÖ sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/ooe/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Anträge können ausschließlich elektronisch im Rahmen des BSW (Berichtssystem Abteilung Wirtschaft und Forschung) mit den dafür vorgesehenen Unterlagen eingebracht werden.

Weitere Informationen sind bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung