Schul- oder Berufsausbildung durch finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes
Personen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
Kosten können in Höhe der Ausgleichstaxe, bei nachweisbar höheren Kosten bis zur Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe monatlich ersetzt werden.
Bemessen wird nach dem behinderungsbedingten Mehraufwand.
Zuschussdauer ist ein Schul-, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.