Barrierefreie Schul- oder Berufsausbildung nach der 9. Schulstufe (Erstausbildung) durch finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes
Ausbildungen im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z. B. BMS, BHS, AHS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen (z. B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen).
Personen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.