Arbeitsplatzsicherungszuschuss des Sozialministeriumservice
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten an Unternehmen bei Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes einer Person mit Behinderung während des Zeitraums der Gefährdung jeweils für ein Jahr (maximal drei Jahre)

Unternehmen, welche Personen mit Behinderung beschäftigen bzw. ausbilden.
Ausgenommen sind Bund, Länder, Trägernöffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z. B. Arbeitsmarktservice , Sozialversicherungsträger), Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie 400 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, politische Parteien und Parlamentsklubs sowie beamtete DienstnehmerInnen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen

  • unbefristetes und vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis
  • Glaubhaftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch die/den DienstgeberIn (z. B. Kündigungslisten)
  • Die/der FördernehmerIn bestätigt, keine direkt personenbezogene Förderung der Lohnkosten im Rahmen einer Einzelpersonenförderung (z. B. Land, AMS) oder einer Projektförderung zu erhalten. Gegebenenfalls ist die Art der Förderung anzugeben!
  • Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
  • Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zur Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe
  • Zuschussdauer beträgt jeweils ein Jahr (maximal drei Jahre)
  • Bei Vorliegen einer besonderen Gefährdungssituation kann die Zuschussdauer für folgende Personengruppen maximal fünf Jahre betragen:
    • Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
    • Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
    • Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Personen mit Behinderung