Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten an Unternehmen bei Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes einer Person mit Behinderung während des Zeitraums der Gefährdung jeweils für ein Jahr (maximal drei Jahre)
Unternehmen, welche Personen mit Behinderung beschäftigen bzw. ausbilden.
Ausgenommen sind Bund, Länder, Trägernöffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z. B. Arbeitsmarktservice , Sozialversicherungsträger), Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie 400 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, politische Parteien und Parlamentsklubs sowie beamtete DienstnehmerInnen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.