Regelmäßiges Pendeln (tage- oder wochenweise) von ArbeitnehmerInnen zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und Arbeitplatz unter berufsbedingter Nutzung privater (TagespendlerInnen) sowie privater und öffentlicher Verkehrsmittel (WochenpendlerInnen)
Werden hierbei die Mautstrecken
ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und ihrem Arbeitsplatz pendeln:
BerufspendlerInnen (mit und ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
Pendlerbeihilfe
Bei Nutzung der Mautstrecken
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.at ';document.getElementById('cloak5459551a264f21d142a4679019f749af').innerHTML += ''+addy_text5459551a264f21d142a4679019f749af+'<\/a>';
Internet: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at
Anträge sind spätestens bis 31.10. des Folgejahres einzubringen.