Direkte mit der Lehrwerkstätte unmittelbar zusammenhängenden und nachgewiesenen Investitionskosten:
Erweiterungsinvestitionen für zusätzliche maschinelle Ausstattung sind bei Lehrwerkstätten unter fünf Ausbildungsplätzen in der Lehrwerkstätte frühestens nach drei Jahren ab der Endabrechnung des vorhergehenden Förderungsantrages möglich.
Erweiterungsinvestitionen von baulichen Maßnahmen in Lehrwerkstätten unterliegen generell einer Wartefrist von drei Jahren ab der Endabrechnung des vorhergehenden Förderantrages für bauliche Maßnahmen.
Der Nachweis, der mit der Lehrwerkstätte verbundenen Investitionskosten ist anhand von Originalrechnungen nach Fertigstellung zu erbringen. Werden für die getätigten Investitionen Förderungen Dritter gewährt, ist eine zusätzlich Förderung auf Grundlage des K-AWFG nicht möglich (Ausschluss der Doppelförderung, EU-Wettbewerbsrecht).
Die Antragstellung hat schriftlich unter Beibringung eines Investitionsplanes und Betriebskonzeptes vor Investitionsbeginn zu erfolgen.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Antragstellung hat schriftlich unter Beibringung eines Investitionsplanes und Betriebskonzeptes vor Investitionsbeginn zu erfolgen.