Im Rahmen des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderung können Unternehmen, die begünstigte Behinderte einstellen, beim Sozialministeriumservice ab 01.03.2019 die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus beantragen.
Inklusionsförderung:
InklusionsförderungPlus:
Etwaige Lohnzuschüsse anderer Fördergeber (z. B. Land, AMS) sind auf die Förderung anzurechnen. Auch der zeitgleiche Bezug einer Entgelt- oder Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe ist ausgeschlossen.
Die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt.
Eine Stückelung bzw. Unterbrechung der jeweiligen Fördervarianten ist möglich z. B. bei Saisonarbeit. In Summe darf die Förderdauer 12 Monate nicht überschreiten.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich halbjährlich ab der Förderungszusage im Nachhinein. Wird ein Antrag erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende der Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice gestellt, erfolgt die Auszahlung erst nach 12 Monaten. Ausnahmen von der halbjährlichen bzw. einmaligen Auszahlung zum Ende des Förderzeitraums sind bei Stückelung bzw. Unterbrechung der Förderung möglich.
Liegt bei der/dem DienstnehmerIn weiterhin die begünstigte Behinderteneigenschaft vor, so kann im Anschluss an die Inklusionsförderung bzw. InklusionsförderungPlus eine Entgeltbeihilfe beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung einer Entgeltbeihilfe ist das Vorliegen einer behinderungsbedingten Leistungseinschränkung.
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialmimisteriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den AntragstellerIn zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der AMS-Eingliederungsbeihilfe zu stellen.
Der Antrag sollte möglichst mit Auslaufen der AMS-Eingliederungsbeihilfe gestellt werden, damit die Inklusionsförderung bzw. die InklusionsförderungPlus direkt an die AMS-Eingliederungsbeihilfe anknüpfen kann.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.