Bildungszuschuss – Wohnzuschuss für Lehrlinge Vlbg
Vorarlberg
  • Unterkunftskosten, die aufgrund eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen
  • Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der aus Gründen der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse (fehlende bzw. mangelhafte öffentliche Verkehrsverbindungen) notwendig ist.

Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren, aufgrund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Förderbar sind Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der aus Gründen der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der  Verkehrsverhältnisse (fehlende bzw. mangelhafte öffentliche Verkehrsverbindungen) notwendig ist.

Hinweis: Wenn der Lehrling für den Zweitwohnsitz eine Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe erhält, wird kein Wohnzuschuss gewährt.

  • Lehrling ist aufgrund des Lehrverhältnisse bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen
  • dem Lehrling entstehen dadurch zusätzliche Kosten

bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500,00 EUR jährlich

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Das Ansuchen für Zweitwohnsitze kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden.

Die Einreichfrist endet im Falle eines Zweitwohnsitzes ende März für das vorangegangene Jahr bzw. drei Monate nach Beendigung des Lehrverhältnisses.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende