Zusätzliche Wohnkosten, die dem Lehrling durch eine Unterbringung am Lehrort (Heimplatz bzw. Privatquartier) entstehen, wenn ein Pendeln vom Hauptwohnsitz zum Lehrort nicht zumutbar ist.
Eltern bzw. unterhaltsverpflichteter oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Burgenland, deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind
Wohnkostenzuschuss
Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.
Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600-1060 (Info-Hotline)
Fax: 057 600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Kremser
Tel.: 057 600-2611
Die Antragstellung kann während des aktuellen Lehrjahres, längstens jedoch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Lehrjahres, erfolgen. Für jedes Lehrjahr ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.