Besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung (Berufsschulerfolg, Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb)
Der Nachweis von besonderen Leistungen
für Basisförderung:
für Zusatzförderung:
Basisförderung von 100,00 EUR für schulischen Erfolg (Berufsschulzeugnis) und positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
Folgende Zusatzförderungen sind möglich:
Endet in einem Lehrberuf die Ausbildung mit einem Lehrhalbjahr, werden die Fördersätze für den schulischen Erfolg und für die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb in diesem Lehrjahr halbiert.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt mit Ende des Lehrjahres, für das angesucht wurde.
Pro Lehrjahr ist für jeden Lehrberuf nur eine Förderung möglich, insgesamt ist eine Förderung für maximal drei Jahre möglich.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at
Anträge sind binnen einem Monat nach Beendigung des Lehrjahres bzw. nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.
Ab 01.01.2015 sind Anträge ausschließlich online einzureichen.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.