Die Förderung ist an eine vorangehende Kontaktnahme zwischen AMS Tirol und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Zuschuss zu den Lohnkosten und Lohnnebenkosten
Zuschuss zu Lohn- und Lohnnebenkosten für die ersten acht Monate des Dienstverhältnisses:
auf Basis der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten)
Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.
Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt von Land Tirol und AMS Tirol.
Arbeitsmarktservice Tirol (AMS Tirol)
Internet: http://www.ams.at/tirol
Regionale Geschäftsstellen des AMS Tirol sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/tirol/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/Adressen
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.tirol.gv.at/
Es ist erforderlich, dass die/der ArbeitgeberIn vor Antragstellung mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Der Förderantrag ist bei der regional zuständigen Geschäftsstelle des AMS Tirol einzubringen.
Für den Förderanteil des Landes Tirol ist ein Antrag beim Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen.
Kontakt:
Jasmin Schatz
Tel.: 0512/508-3202
Fax: 0512/508-3205
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!