Folgende Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen, Elementarpädagogik sowie Asylbegleitung:
Folgende Höherqualifizierungen in Gesundheitsberufen:
Hinweis: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Nicht förderbar sind:
Ausbildungs- und Qualifizierungsförderung
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS Ö)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS Ö sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at//service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/adressen
Die Zuständigkeit der AMS-Geschäftsstelle richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die/der zu fördernde ArbeitnehmerIn beschäftigt ist.
Die Antragstellung muss spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgen.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.