Nutzung des Bildungsprogramm des Digital Campus Vorarlberg, der als neues Zentrum für digitale Berufe und Weiterbildung innovative Bildungsmaßnahmen in einer eigenen Institution bündelt.
Der Digital Campus wurde vom Land Vorarlberg Land, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Ende 2018 gegründet. Der Campus bietet u. a. zehn neue Studienrichtungen (je fünf Bachelorstudien und Masterstudien) berufsbegleitend aber auch berufsbegleitende Weiterbildungen an.
Mitglieder der AK Vorarlberg, die an einer förderbaren Aus- oder Weiterbildung aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ teilnehmen.
Ausgenommen davon sind Lehrlinge, die in Vorarlberg ein Lehrverhältnis haben. Gefördert werden nur Mitglieder, deren Haupteinkünfte aus einem AK-zugehörigen Beschäftigungsverhältnis resultieren. Nicht gefördert werden Mitglieder, deren Zugehörigkeit aufgrund eines Nebeneinkommens oder Zuverdienstes gegeben ist. Die Zugehörigkeit muss auch bei Beginn der Ausbildung gegeben sein.
bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
Studienbeihilfe
Bildungsgeld
Ein allfälliger Zuschuss des Bundes, des Landes oder sonstigen öffentlichen Institution ist bei der Bemessung der Förderungshöhe zu berücksichtigen.
Nachdem es sich bei diesen AK-Förderungen um einen Beitrag zu den Kurskosten handelt, werden diese sowohl zusätzlich zu einem Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit gemäß § 11 AVRAG als auch zu einer Studienbeihilfe des Bundes oder des Landes Vorarlberg gewährt.
Arbeiterkammer Vorarlberg
Abteilung Förderwesen
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel: 050 258/4200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ak-vorarlberg.at
Das Förderungsansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Das Ansuchen muss für Studiengänge bis spätestens ein Jahr nach Ausbildungsbeginn, für die anderen Ausbildungen bis spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme gestellt werden.