Bildungskarenz (z. B. für berufliche Aus- und Weiterbildung im In- und Ausland, Kursbesuch, Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen) oder eine zeitlich befristete Freistellung (mindestens sechs, höchstens 12 Monate) gegen Entfall der Bezüge, welche mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.
Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von mindestens zwei und höchstens 12 Monaten vereinbart werden. Es gibt folgende Nutzungsvarianten:
ArbeitnehmerInnen, die in Absprache mit der/dem ArbeitgeberIn eine Bildungskarenz bzw. eine befristete Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen.
Auch freie DienstnehmerInnen bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte.
Bildungskarenz:
Zusätzlich bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge:
Weiterbildungsgeld
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen
NutzerInnen eines eAMS-Kontos haben die Möglichkeit, das Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld elektronisch über das eAMS-Konto zu beantragen.
Alle anderen Personen können den Antrag nur mittels persönlicher Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS stellen.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.