Schulbeihilfe
Bundesministerium für Frauen, Familien, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Tel.: 01/711 00
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Internet: www.bka.gv.at
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt jeweils bis 30.06. des Kalenderjahres einzubringen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Schuljahr endet, für welches um Schulfahrtbeihilfe angesucht wird.