Mit dem Top-Jugendticket um 82,00 EUR können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland (VOR-Verkehrsverbund Ost-Region) das gesamte Jahr - auch in den Ferien - unbegrenzt genutzt werden.
Mit dem Jugendticket um 19,60 EUR können öffentliche Verkehrsmittel für den Weg vom Hauptwohnsitz zur Schule, Lehrstelle oder Dienststelle für das freiwillige Sozialjahr bzw. das freiwillige Umweltschutzjahr genutzt werden. Für Schülerinnen, BerufsschülerInnen und PolizeischülerInnen gilt es an Schultagen für die Fahrt zur Schule, für Lehrlinge und AbsolventInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres an allen Wochentagen für die Fahrt zur Ausbildungsstätte bzw. Dienststelle.
Jugendtickets und Top-Jugendtickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis vom 01.09. bis 15.09. des Folgejahres gültig.
Wer ein Jugendticket besitzt, kann jederzeit gegen Aufzahlung von 62,40 EUR auf das Top-Jugendticket umsteigen und so alle Öffis in Wien, Niederöstereich und dem Burgenland nützen.
Hinweis: Schülerausweise werden von den Schulen ausgestellt, Lehrlinge erhalten einen Ausweis je nach Bundesland in der Berufsschule, bei der Wirtschaftskammer Wien bzw. Niederösterreich oder der Arbeiterkammer Burgenland. AbsolventInnen des freiwilligen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen erhalten den Ausweis beim VOR.
SchülerInnen bzw BerufsschülerInnen einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht und Lehrlinge unter 24 Jahren mit anerkanntem Lehrverhältnis sowie AbsolventInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres unter 24 Jahren, sowie PolizeischülerInnen, deren Schule, Lehrstelle, Dienststelle und/oder Wohnsitz in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland liegt.
SchülerInnen die bisher aufgrund eines zu kurzen Schulweges keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt hatten, oder die Schule von mehreren Wohnsitzen aus besuchen mussten, können jetzt auch das neue TOP-Jugendticket für alle Wege nutzen. Auch SchülerInnen, die ein Internat besuchen und deshalb aufgrund einer zu geringen Fahrthäufigkeit bis jetzt keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt hatten, steht das TOP-Jugendticket zur Verfügung.
Jugendtickets und Top-Jugendtickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis von 1. September bis 15. September des Folgejahres gültig. AbsolventInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen benötigen einen Ausweis, der vom VOR ausgestellt wird.
Maßgeblich für die Nutzung des Top-Jugendtickets ist neben dem Familienbeihilfenbezug bei SchülerInnen der Schulbesuch an mindestens vier Tagen in der Woche bzw. bei Lehrlingen und jenen, die Lehrlingen gleichgestellt sind, die Beförderung an mindestens drei Tagen in der Woche.
Ticket für öffentliche Verkehrsmittel
Alle Infos auf einen Blick bietet der Flyer Jugendticket bzw. das Infoblatt.
Weitere Informationen für Lehrlinge/BerufsschülerInnen zum Lehrlings-bzw. Berufsschulausweis:
Tickets sind hier erhältlich:
Online (gegen Verlust gesichert):
Die Tickelts gelten jeweils vom 01.09. bis 15.09. des Folgejahres.