Kostenpflichtige Weiterbildungen/Kurse/Abschlüsse an Einrichtungen der Tiroler Erwachsenenbildung (z. B. BFI Tirol, WIFI, Volkshochschule usw.), die Qualitätskriterien des landes Tirol, die auch für das Bildungsgeld Update gelten, erfüllen. diese Kurse müssen im Vorfeld vom Anbieter über das Portal "Tiroler Bildungskatalog" eingespielt und von der AK Tirol bewilligt werden.
Die Zukunftsaktie ist eine Direktförderung an die TeilnehmerInnen dieser Weiterbildungsveranstaltungen.
Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige AK-Bildungsbeihilfe.
Mitglieder der AK Tirol:
Die Beihilfenhöhe beträgt bis zu 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Anspruchsberechtigten gezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,00 EUR pro Bildungsabschluss.
Förderungen von dritter Seite werden insoweit berücksichtigt, als der gesamte Förderbetrag nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße 7
6010 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
Fax: 0512/5340-1559
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ak-tirol.com
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Kursende eingereicht werden.