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2014-01-11 13:38:00
AK Tirol – Zukunftsaktie
Tirol

Kostenpflichtige Weiterbildungen/Kurse/Abschlüsse an Einrichtungen der Tiroler Erwachsenenbildung (z. B. BFI Tirol, WIFI, Volkshochschule usw.), die Qualitätskriterien des landes Tirol, die auch für das Bildungsgeld Update gelten, erfüllen. diese Kurse müssen im Vorfeld vom Anbieter über das Portal "Tiroler Bildungskatalog" eingespielt und von der AK Tirol bewilligt werden. 

  • Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
  • EDV Grundlagenkurse, die Bestandteil des ECDL Core bzw. Standard sind
  • PC-EinsteigerInnen-Seminare
  • Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg (mindestens 90 Unterrichtseinheiten)
  • Berufsreifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Werkmeisterschulen
  • Assistenzberufe nach MABG (Einzelmodule siehe Richtlinie)
  • Medizinischen Masseur gemäß MMHmG
  • Digitalisierung
  • Fortbildungskurse im Pflegebereich in Kooperation mit den ARGE-Altenwohnheimen

Die Zukunftsaktie ist eine Direktförderung an die TeilnehmerInnen dieser Weiterbildungsveranstaltungen.

Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige AK-Bildungsbeihilfe.

Mitglieder der AK Tirol:

  • AK-umlagepflichtig Beschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit
  • Lehrlinge
  • geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, NotstandshilfebezieherInnen, Karenz- und BildungskarenzgeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen, sofern sie zuvor mindestens vier Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt waren.
  • AK Tirol-Mitgliedschaft (unmittelbar vor, während oder sechs Monate nach der Bildungsmaßnahme)
  • Teilnahmebestätigung (Kursanwesenheit von mindestens 75 %)
  • Eine allfällige anderweitige finanzielle Unterstützung (z. B. Land Tirol, AMS, Dienstgeber, ÖGB), die für diesen Kurs bezogen wird, ist der AK Tirol bekannt zu geben.
  • bis zu 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Anspruchsberechtigten selbst bezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 1.300,00 EUR pro Bildungsabschluss
  • Förderungen von dritter Seite werden insoweit berücksichtigt, als der gesamte Förderbetrag nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße 7
6010 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ak-tirol.com

Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Kursende eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende