Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit mit dem Ziel, die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nutzen.
Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Ausbildungskonzeptes gewährt werden, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme seitens des AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Qualifizierungsförderung
60 % der Schulungsgebühren, 40 % der Schulungskosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.atRegionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Zuständigkeit der Landesgeschäftsstelle des AMS richtet sich nach dem Standort bzw. den Standorten, auf den sich die Sozialpartnervereinbarung bezieht.
Die/der FörderungswerberIn sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnehmen.
Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht werden.