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2014-03-12 19:21:00
Windhag-Stipendium NÖ
Vorarlberg

Günstiger Schul- bzw. Studienerfolg ordentlicher SchülerInnen oder ordentlicher Studierender an österreichischen

  • öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
  • Pädagogischen Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
  • (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, Musikkonservatorien

im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr.

Bei hervorragenden Schul- bzw. Studienleistungen kann um ein Leistungsstipendium, bei besonderen Studienleistungen um ein Windhag-Stipendium II (sh. Windhag-Stipendium II für besondere Studienleistungen) angesucht werden.

Ordentliche SchülerInnen und Ordentliche Studierende mit Hauptwohnsitz Niederösterreich und günstigem Schul-/ bzw. Studienerfolg

  • Soziale Bedürftigkein: liegt vor bei Bezug einer Schul-/Studienbeihilfe, sonst: Monatliche Pro-Kopf-Einkünfte (Steuerpflichtiges monatliches Pro-KopfEinkommen abzüglich Lohn-/ Einkommensteuer und nicht steuerpflichtige monatliche Pro-Kopf-Einkünfte) des Vorjahres bis 750,00 EUR
  • günstiger Schul- bzw. Studienerfolg
    • SchülerInnen: Bezug einer Schulbeihilfe, sonst im ersten Schuljahr: Aufnahme in die Schule, nach dem ersten Schuljahr: Berechtigung zum Klassenaufstieg
    • Studieredne an Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für Agrar- und Umweltpädagogik, Privatuniversitäten: im ersten Studienjahr Zulassung zum Studium nach dem ersten Studienjahr für Studentinnen und nach dem ersten Studienjahr: mindestens 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern
    • Studierende an Universitäten und Fachhochschulen: im ersten Studienjahr Zulassung zum Studium und nach dem ersten Studienjahr bei Bachelor-/Diplomstudien durchschnittlich mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr, bei Masterstudien durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens zwölf Semesterstunden pro Studienjahr, bei Doktoratsstudien durchschnittlich mindestens 12 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens sechs Semesterstunden pro Studienjahr
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich

Stipendium

250,00 EUR

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noel.gv.at

Einreichfrist: 15.09. bis 15.05. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende