Neuaufnahme von Lehrlingen mit Wohnort Wien im ersten oder zweiten Lehrjahr (bei Anrechnung infolge von Übernahme aus der ÜBA, einer weiterführenden Schule, z. B. HTL oder Lehrlinge mit Berufserfahrung) und deren Ausbildung in klimarelevanten Lehrberufen
Wiener Lehrbetriebe gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien
Ausgenommen von der Förderung sind:
Ausbildungsförderung
Kostenübernahme des Lehrlingseinkommens (pauschalierter Kostenersatz) unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes:
Hinweis: die Basisförderung des Bundes sieht für das erste Lehrjahr eine Kostenübernahme von drei Monaten und für das zweite Lehrjahr von zwei Monaten vor.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at
Der Online-Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der Probezeit an den waff zu übermitteln.