Beihilfe zum Studium von Studierenden, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000,00 EUR jährlich „selbst erhalten“ haben.
Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Studienbeihilfe.
In diesem Fall wird das elterliche Einkommen nicht berücksichtigt.
Eine Sonderregel besteht hinsichtlich der Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze von 33 Jahren (zu Studienbeginn - Stichtag: jeweiliger Semesterbeginn) erhöht sich, wenn sich die/der StudentIn länger als vier Jahre selbst erhalten hat. Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Selbsterhalter-Jahr zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt fünf Jahre.
Studierende, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000,00 EUR jährlich „selbst erhalten“ haben.
Studienbeihilfe
Beihilfenhöhe und Berechnungsbeispiele für Studienbeihilfe nach Selbsterhalt:
Die höchstmögliche Studienbeihilfe beträgt für Studierende, die sich vor der Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens vier Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben, monatlich höchstens 943,00 ab Vollendung des 27. Lebensjahres monatlich höchstens 977,00 EUR.
Erhöhungen:
Die jeweilig jährlich zustehende Studienbeihilfe nach Selbsterhalt verringert sich:
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist zu berechnen, indem die Summe aus dem jeweils zustehenden Jahresbetrag und den jeweils zustehenden Jahresbeträgen der Erhöhungen gebildet wird und die Verminderungen abgezogen werden. Der so errechnete Jahresbetrag wird durch zwölf geteilt und auf ganze Euro gerundet.
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt wird monatlich ausbezahlt. Die niedrigste monatliche Studienbeihilfe liegt bei 5,00 EUR.
Das Einkommen der Eltern führt beim SelbsterhalterInnen-Stipendium zu keiner Kürzung.
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:
Internet: https://www.stipendium.at
Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/
Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular
Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular
Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular
Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular
Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular
Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular
Für Anträge auf das SelbsterhalterInnen-Stipendium gibt es folgende Fristen:
Wintersemester: 20.09.-15.12.
Sommersemester: 20.02.-15.05.