Die Teilnahme von mindestens einem Kind einer Familie an einer viertägigen Schulveranstaltung in allgemeinsbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen (z. B. Sportwochen, Projektwochen, Fremdsprachenwochen, Schüleraustausch, Wien-Aktion) mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes
Wenn mehr als zwei Kinder bei Schulveranstaltungen teilgenommen haben, erhöht sich die Schulveranstaltungshilfe mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder innerhalb eines Schuljahres.
Hinweis: Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.
Eltern/Elternteile/Pflegeeltern/Adoptiveltern mit schulpflichtigen Kindern in öffentlichen Pflichtschulen, die im Laufe eines Schuljahres an mindestens viertägigen Schulveranstaltungen pro Schuljahr teilnehmen
Schulbeihilfe
Amt der OÖ. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-187 22
Fax: 0732/77 20-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at bzw. www.familienkarte.at
Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber drei Monate
nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.