Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter (1.-9. Schulstufe) zwischen dem vollendeten sechsten und 15. Lebensjahr
Kinder im Pflichtschulalter (6-15 Jahre) aus einkommensschwachen Familien, um den Schulbesuch finanziell zu unterstützen
Schulbeihilfe
Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Arbeit und Gesellschaft
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7831
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.tirol.gv.at
Kontakt je nach Familiennamen unterschiedlich:
z. B. Buchstaben A-C:
Sonja Berndt-Merkll
Tel.: 0512/508-7833
Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. des Kalenderjahre elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Das Ansuchen muss jedes Jahr neu gestellt werden.