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2014-03-12 17:21:00
Schulkostenbeihilfe Tirol
Tirol

Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter (1.-9. Schulstufe) zwischen dem vollendeten sechsten und 15. Lebensjahr

Kinder im Pflichtschulalter (6-15 Jahre) aus einkommensschwachen Familien, um den Schulbesuch finanziell zu unterstützen

  • Kind und Elternteil, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben
  • Die/der FördernehmerIn oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.
  • ein bestimmtes monatliches Netto-Haushaltseinkommen - abhängig von im Haushalt lebenden Personen - darf nicht überschritten werden:
    • Einkommensgrenze "I": z. B. 2 Personen 1.900,00 EUR / 3 Personen 2.400,00 EUR / 4 Personen 2.800 EUR , jedes weitere Kind 400,00 EUR
    • Einkommensgrenze "II": z. B. 2 Personen 2.200,00 EUR / 3 Personen 2.700,00 EUR / 4 Personen 3.100 EUR , jedes weitere Kind 400,00 EUR
  • Hinweis: Pflegekinder erhalten die Förderung, wenn die Pflegeeltern die Familienbeihilfe beziehen.

Schulbeihilfe

  • 200,00 EUR unterhalb der Einkommensgrenze "I"
  • 150,00 EUR zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Arbeit und Gesellschaft
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7831
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.tirol.gv.at
Kontakt je nach Familiennamen unterschiedlich:
z. B. Buchstaben A-C:
Sonja Berndt-Merkll
Tel.: 0512/508-7833

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. des Kalenderjahre elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.

Das Ansuchen muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende