Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind z. B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen, jeweils mit mindestens viertägiger Dauer.
Hinweis: Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z. B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.
SchülerInnen an/am
Die/der SchülerIn ist:
Schulbeihilfe
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand und der Familiengröße und beträgt bis zu 256,00 EUR, höchstens jedoch jenen Betrag, welchen die/der LeiterIn der Schulveranstaltung als Kostenbeitrag der Erziehungsberechtigten festsetzt.
Für SchülerInnen einer allgemeinbildendenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.
Für SchülerInnen folgender Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMBWF zuständig:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bmbwf.gv.at
Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.
Letzter Termin für das Einreichen des Ansuchens ist der 30.04. des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel).