SchülerInnen/Studierende während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung, die
Schulbeihilfe
Für SchülerInnen mittlerer oder höherer Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.
Für SchülerInnen der Zentrallehranstalten, der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Forstfachschulen ist das BMBWF zuständig:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bmbwf.gv.at
Für SchülerInnen land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist der jeweilige Landeshauptmann zuständig. (Ämter der Landesregierungen)
An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31.12. und für das Sommersemester bis spätestens 31.05. eingebracht werden.
Der Antrag auf Besondere Schulbeihilfe für berufstätige SchülerInnen einer höheren Schule für Berufstätige im Maturajahr ist jedenfalls zeitgerecht vor dem Termin der abschließenden Prüfung zu stellen.