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2014-03-12 16:18:00
Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) – AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Ein Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe mit dem Ziel, gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Betrieben zu intensivieren. Zudem kann er als Plattform für Informationsaustausch und gemeinsame Entwicklungsvorhaben sowie als arbeitsmarktpolitisches Zusatzangebot für regionale Wirtschaftsgemeinschaften, Betriebsansiedlungs- und Gewerbegebiete oder Gründerzentren fungieren.

Das AMS bietet hierfür kostenlose IQV-Beratung, aber auch Übernahme von Koordinationsaufgaben und Unterstützung für den Aufbau und den laufenden Betrieb von Qualifizierungsverbünden umfasst.

Die vom AMS extern beauftragte IQV-Beratung unterstützt die Verbundbetriebe:

  • bei der Antragstellung, Abwicklung und Abrechnung der Qualifizierungsförderung
  • beim Aufbau und im Ablauf des IQV
  • beim Erstellen der IQV-Statuten: Ziele, Zuständigkeiten und Leistungen
  • bei der Erarbeitung von Personalentwicklungs-Programmen
  • beim Erstellen und Organisieren des IQV-Programms
  • bei der Erhebung des Bildungsbedarfs
  • bei der Erstellung der Bildungspläne
  • beim Recherchieren und Organisieren von Verbundschulungen

Zudem übernimmt das AMS einen Teil der Aus- und Weiterbildungskosten im Rahmen der Qualifizierungsförderung für folgende Beschäftigte:

  • Männer, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben
  • Frauen, die höchstens eine Lehre oder eine mittlere höhere Schule abgeschlossen haben und
  • ältere Arbeitskräfte ab 45 Jahren


Bitte beachten Sie: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

alle Unternehmen wobei sich

  • mindestens drei Betriebe zusammenschließen und
  • mindestens 50 % der beteiligten Betriebe KMU (Klein- oder Mittelunternehmen mit maximal 249 MitarbeiterInnen) sein müssen

Von der Förderung ausgenommen sind juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine und Unternehmen in Schwierigkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Förderung auch Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erhalten.

Folgende Arbeitrkräfte kommen zusätzlich für eine Qualifzierungsförderung in Frage:

  • Männer, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben
  • Frauen, die höchstens eine Lehre odeine mittlere höhere Schule abgeschlossen haben und
  • ältere Arbeitskräfte ab 45 Jahren

Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.

Beratung / Support / Qualifizierungsförderung

  • die Dauer der IQV-Beratung beträgt je beteiligtem Unternehmen maximal zehn Beratungstage
  • Übernahme von 50 % der Weiterbildungskosten für ausgewählte Arbeitskräfte (im Rahmen der Qualifzierungsförderung)

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS Ö)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS Ö sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/adressen

Hinweis: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Die IQV-Beratung wird österreichweit angeboten. Die Abwicklung erfolgt durch die zuständige AMS-Landesorganisation.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Lehrbetriebe