Berufliche Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln,
sind.
Ausgenommen von der Qualifikationsförderung sind:
ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Arbeitsuchende , Zivil- und Präsenzdiener, freie DienstnehmerInnen sowie Frauen und Männer in Karenz, die
Ausgenommen sind Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Bund, einem Land oder einer Gemeinde oder der Europäischen Union stehen oder die in einem Dienstverhältnis zu einem Unternehmen oder sonstigen Betrieb stehen, an dem der Bund, das Land oder eine Gemeinde beteiligt ist.
Qualifizierungsförderung
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden:
Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen 4.500,00 EUR nicht übersteigen.
Anrechenbare Kosten sind tatsächliche Aufwendungen, die der/dem FörderungswerberIn durch die direkten Kurskosten, Kosten für Kursunterlagen bzw. für Verkehrstickets öffentlicher Verkehrsmittel vom Hauptwohnsitz oder des Arbeitsplatzes zur Qualifikationsmaßnahme bzw. retour entstehen. Diese Kosten unterliegen nicht der maximalen Fördersumme.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Haupreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-1060 (Info-Hotline)
Fax: 057/600-2865
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.burgenland.at
Kontakt:
Maria Baschny
Tel.: 057/600-2333
Melanie Gollubics
Tel.: 057/600-2286
Förderungsanträge müssen spätestens vier Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme eingereicht werden.
Im Falle einer semester- oder modulweisen Abrechnung haben der Antrag und der Nachweis über den erfolgreichen Teilabschluss ebenfalls spätestens vier Monate nach Beendigung des Semesters oder Moduls zu erfolgen.