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date time
2014-03-12 14:25:00
Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Kinderbetreuung in Kindergärten, Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen und bei Tagesmüttern/Tagesvätern

Bitte beachten Sie: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Diese Förderung erhalten Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil...

  • sie an einer AMS-Maßnahme teilnehmen
  • sie eine Arbeit gefunden haben
  • sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Arbeit grundlegend verschlechtert haben
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern
  • die bisherige Kinderbetreuung ausfällt.
  • Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt leben und jünger
  • Das Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf 2.700,00 EUR nicht übersteigen.

Beihilfe zu Betreuungskosten des Kindes

  • Die Höhe beträgt monatlich maximal 300,00 EUR.
  • Die Beihilfe ist gestaffelt und hängt vom Brutto(familien)einkommen, den Betreuungskosten sowie davon ab, ob für das Kind Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.
  • Die Beihilfe wird für jeweils 26 Wochen ausbezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt 156 Wochen.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden.

Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Kursmaßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen