a) Startförderung für Selbstständige
b) Überbrückungszuschuss für Selbstständige
KleinstunternehmerInnen können zur Absicherung ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallende Kosten notwendiger externer Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden. Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten können bis zu 50 % ersetzt werden.
c) Aktion "Barriere:freie Unternehmen"
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Herstellung von Barrierefreiheit
a)
b)
c)
sh. WER und WAS wird gefördert
Zuschuss
a)
b)
c)
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
a) + b) + c) Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.
Für die einzelnen Maßnahmen gelten unterschiedliche Fristen der Antragstellung. Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.