Abschluss einer Bildungsmaßnahme durch Hilfe aus dem Sozialfonds „Bildung“, wenn diese durch eine unverschuldete finanzielle Notlage von Abbruch / Unterbrechung bedroht wäre.
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
Mitglieder der AK NÖ, deren laufende Weiterbildung durch eine unverschuldete finanzielle Notlage von Abbruch / Unterbrechung bedroht wäre.
Hinweis: Der Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) alleine begründet nicht zwingend das Vorliegen einer finanziellen Notlage! Für die Beurteilung der finanziellen Notlage ist das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen maßgeblich.
Förderobergrenze liegt je Person und besuchter Bildungsmaßnahme bei maximal 1.500,00 EUR.
Die Höhe der Förderung je Einzelfall orientiert sich dabei an:
Eine etwaige zumutbare Eigenleistung kann die Förderhöhe entsprechend mindern.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme