AK NÖ – Sozialfonds „Bildung“ – Hilfe für Härtefälle
Niederösterreich

Abschluss einer Bildungsmaßnahme durch Hilfe aus dem Sozialfonds „Bildung“, wenn diese durch eine unverschuldete finanzielle Notlage von Abbruch / Unterbrechung bedroht wäre.

Folgende Kosten können geltend gemacht werden:

  • Ausbildungskosten (Kurs-/Seminargebühren, Schulgeld, Studiengebühren etc.)
  • Teilnahme an zur Ausbildung gehörenden Aktivitäten/Veranstaltungen (z. B. verpflichtende Supervision, Exkursionen etc.)
  • Nächtigungs- und Reisekosten
  • Prüfungsgebühren
  • Sonstige Anschaffungen, die für die Ausbildung erforderlich sind (z. B. Literatur, Arbeitskleidung, Werkmittel etc.)

Mitglieder der AK NÖ, deren laufende Weiterbildung durch eine unverschuldete finanzielle Notlage von Abbruch / Unterbrechung bedroht wäre.

Hinweis: Der Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) alleine begründet nicht zwingend das Vorliegen einer finanziellen Notlage! Für die Beurteilung der finanziellen Notlage ist das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen maßgeblich.

  • bestehende AK NÖ-Mitgliedschaft
  • Besuch bzw. die Aufnahme einer verbindlich angefragten Bildungsmaßnahme
  • Eintritt einer plötzlichen und unverschuldeten Notlage (durch entsprechende Belege nachzuweisen)
  • durch den Beitrag der AKNÖ muss die Beendigung der Bildungsmaßnahme realistischerweise möglich sein.

Förderobergrenze liegt je Person und besuchter Bildungsmaßnahme bei maximal 1.500,00 EUR.

Die Höhe der Förderung je Einzelfall orientiert sich dabei an:

  • der individuellen Notlage
  • der Anzahl der insgesamt eingereichten Unterstützungsansuchen und
  • der Verfügbarkeit der jährlich vorhandenen Budgetmittel

Eine etwaige zumutbare Eigenleistung kann die Förderhöhe entsprechend mindern.

Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose