75 % der Kurskosten ohne Mehrwertsteuer bis zu einer Gesamthöhe von 2.000,00 EUR pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb, maximal 20.000,00 EUR pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000,00 EUR, je weitere zehn Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000,00 EUR) für:
75 % der Kurskosten ohne Mehrwertsteuer bis zu einer Gesamthöhe von 500,00 EUR pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten, maximal 5.000,00 EUR pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:
Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar - für:
Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme zu stellen.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.