Ausbildung von (saisonbeschäftigten) ArbeitnehmerInnen zur/zum BauhandwerkerIn in dreijährigen Bauhandwerkerschulen
Der Förderzeitraum erstreckt sich über die Dauer des jeweiligen Schulbesuchs pro Schuljahr. Mit jedem neuen Schuljahr beginnt eine neue Förderperiode.
Die Abgeltung erfolgt für einen Zeitraum von 14 Wochen pro Schuljahr.
Hinweis: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Alle Unternehmen, deren InhaberIn Mitglied bei
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/adressen
Die Zuständigkeit der AMS-Geschäftsstelle richtet sich nach dem Sitz der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die/der zu fördernde ArbeitnehmerIn beschäftigt ist.
Antragstellung durch die/den ArbeitgeberIn vor Schulungsbeginn.
Mit jedem neuen Schuljahr beginnt eine neue Förderperiode, sodass für jedes Schuljahr ein neues Förderansuchen eingebracht werden muss.