Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge Ktn
Kärnten

Zusätzlicher Zuschuss für tägliche oder wöchentliche Fahrt zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz (Ausbildungsplatz)

Lehrlinge, die keinen Anspruch auf Freifahrt haben und nur einen Teil der anfallenden Kosten über die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge gem. FLAG erhalten

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • aufrechtes Lehrverhältnis
  • elterlicher Bezug der Familienbeihilfe
  • kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt
  • Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge muss vom Wohnsitzfinanzamt bezogen werden
  • Fahrtkosten werden nicht vom Dienstgeber getragen

NutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel:

  • TagespendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens zwei Kilometern 50 % der Kosten
  • WochenpendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens zehn Kilometern 50 % der Kosten

NutzerInnen des Privat-PKW:

  • TagespendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern und wenn die Benützungeines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist, bekommen zwischen 156,00 EUR und 1.014,00 EUR pro Jahr.
  • WochenpendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens zehn Kilometern und wenn die Benützungeines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist, erhalten einen Zuschuss zwischen 59,00 EUR und 734,00 EUR pro Jahr.
  • Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.
  • Der Zuschuss wird ohne Berufsschul- und Urlaubszeit berechnet und höchstens für 39 Wochen gewährt.

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4003
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at

Der Zuschuss wird immer für ein Kalenderjahr rückwirkend ausbezahlt.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres eingereicht werden.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende