Zusätzlicher Zuschuss für tägliche oder wöchentliche Fahrt zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz (Ausbildungsplatz)
Lehrlinge, die keinen Anspruch auf Freifahrt haben und nur einen Teil der anfallenden Kosten über die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge gem. FLAG erhalten
NutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel:
NutzerInnen des Privat-PKW:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4003
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at
Der Zuschuss wird immer für ein Kalenderjahr rückwirkend ausbezahlt.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres eingereicht werden.