Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist oder nicht täglich zugemutet werden kann.
Die jährliche maximale Förderung beträgt 850,00 EUR.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Gmasz
Tel.: 057 600-2922
Jeremie Hahnekamp
Tel.: 057/600-2896
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres eingebracht werden.