Fahrtkosten für die Heimfahrt von SchülerInnen, die während eines Schuljahres in einer Zweitunterkunft (Internat, Privatquartier) wohnen müssen und nachweisen können, dass Ihnen nach Abzug aller Bundesbeihilfen noch ein Selbstbehalt von mindestens 100,00 EUR verbleibt.
Hinweis: Keine Fahrtkostenzuschüsse gibt es für SchülerInnen aus Tirol, die in Tirol oder einem benachbarten Bundesland während des Schulbesuches in einer Zweitunterkunft wohnen müssen und in beiden Ländern mit dem jeweiligen kostengünstigsten Schülerticket die öffentlichen Verkehrsmittel (z. B. Klimaticket Österreich) benutzen können.
Die/der SchülerIn
60 % jener Fahrtkosten, die von den Bundesstellen nicht ersetzt werden, sofern die Höhe dieser Fahrtkosten mindestens 100,00 EUR und höchstens 800,00 EUR beträgt.
Die geringste Beihilfe beträgt somit 60,00 EUR und die höchstmögliche Beihilfe 480,00 EUR.
SchülerInnen, die im Laufe eines Schuljahres die Zweitunterkunft aufgeben, können einen Fahrtkostenzuschuss nur bis zu diesem Zeitpunkt (also aliquot) erhalten.
Amt der Tiroler Landesregierung
Landesgedächtnisstiftung
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3759
E-Mail: landesgedäDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at
Förderanträge sind bis spätestens 31.10. des Kalenderjahres, für das eine Förderung beantragt wird, einzureichen.