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Entgeltzuschuss des Sozialministeriumservice – Förderungen für Unternehmen mit behinderten MitarbeiterInnen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen

  • Unternehmen mit behinderten MitarbeiterInnen
  • Hinweis: Von dieser Förderung ausgenommen sind Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie 400 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, politische Parteien und Parlamentsclubs, AMS und Sozialversicherungsträger sowie beamtete DienstnehmerInnen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen.
  • Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch die/den DienstgeberIn.
  • Die/der FördernehmerIn bestätigt, keine direkt personenbezogene Förderung der Lohnkosten im Rahmen einer Einzelpersonenförderung (z. B. Land, AMS) oder einer Projektförderung zu erhalten. Gegebenenfalls ist die Art der Förderung anzugeben!
  • Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
  • Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch monatlich in Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialmimisteriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Personen mit Behinderung