Ordentliches Erststudium (Bachelor- oder Masterstudium) zur Höherqualifizierung von bereits in Unternehmen der Privatwirtschaft aktiven Fachkräften bim Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert!
- ArbeitsnehmerInnen, die ein ordentliches Erststudium (Bachelor- oder Masterstudium) absolvieren, bereits als Fachkräfte in einem Unternehmen etabliert sind und durch das Studium eine Höherqualifizierung erlangen, von dem auch das Unternehmen profitiert.
- Hinweis: Öffentlich Bedienstete, Angestellte von Anstalten öffentlichen Rechts sowie von landesnahen Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Studium an einer österreichischen Hochschule (ordentliches Bachelor- bzw. Masterstudium)
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
- Aufrechtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen seit dem Startzeitpunkt des Studiums im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden
- Nachweis des Studienerfolgs
- Höchstalter: 40 Jahre bei Antragstellung
Stipendium
1.000,00 EUR einmalig pauschal
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at
Die Anträge können ganzjährig ausschließlich rückwirkend nach dem vorangegangenen Studienjahr und max. drei Monate nach Abschluss des vorangegangenen Studienjahrs bzw. drei Monate nach Ausstellung des Studienabschlussbescheids eingereicht werden.