Drucken
Gemeindenahes Beschäftigungsprogramm Tirol = GBT Tirol 2024
Tirol
  • vollversicherungspflichtige Anstellung von Älteren, Langzeitarbeitslosen und WiedereinsteigerInnen mit dem Ziel der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration
  • Lohnkosten und Lohnnebenkosten für unbefristete Dienstverhältnisse werden drei Monate lang zu 100% vom AMS und danach fünf Monate lang von AMS Tirol und Land Tirol gefördert.
  • Tätigkeiten in Gemeinden, gemeindenahen Einrichtungen, kommunalen Unternehmen, Kirchen und Wohlfahrtseinrichtungen (z. B. Caritas, Volks- oder Lebenshilfe, Diakonie, Hilfswerk)
  • Gemeinden bzw. gemeindenahen Einrichtungen, kommunale Unternehmen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbände wie z. B. Caritas, Volks- oder Lebenshilfe, Hilfswerk, Diakonie
  • Frauen und Männer ab 50 Jahren mit einer AMS-Vormerkung von mehr als 90 Tagen oder gesundheitlichen Einschränkungen
  • WiedereinsteigerInnen
  • Langzeitarbeitslose mit einer AMS-Vormerkung von mindestens 365 Tagen

Die Förderung ist an eine vorangehende Kontaktnahme zwischen AMS Tirol und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person gebunden.

Zuschuss zu den Lohnkosten und Lohnnebenkosten

Zuschuss zu Lohn- und Lohnnebenkosten für die ersten acht Monate des Dienstverhältnisses:

  • drei Monaten zu 100 % seitens des AMS
  • danach fünft Monate zu 66,7 % vom AMS und zu 23,3 % vom Land Tirol

auf Basis der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten)

Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.

Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt von Land Tirol und AMS Tirol.

Arbeitsmarktservice Tirol (AMS Tirol)
Internet: http://www.ams.at/tirol

Regionale Geschäftsstellen des AMS Tirol sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/tirol/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/Adressen

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.tirol.gv.at/

Es ist erforderlich, dass die/der ArbeitgeberIn vor Antragstellung mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.

Der Förderantrag ist bei der regional zuständigen Geschäftsstelle des AMS Tirol einzubringen.

Für den Förderanteil des Landes Tirol ist ein Antrag beim Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen.
Kontakt:
Jasmin Schatz
Tel.: 0512/508-3202
Fax: 0512/508-3205
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen