Positive Absolvierung von Vorbereitungskursen/-lehrgängen für die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)