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Stipendium des Landes Vlbg
Vorarlberg
kurzzeitige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, sonstigen öffentlich anerkannten Forschungszentren, Bibliotheken, Archiven, Museen, Krankenhäusern und anderen wissenschaftlichen Sammlungen sowie an Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen
- Studierende an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, wenn sie zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudienaufenthalts zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums absolviert haben.
- AbsolvenInnen sowie NachwuchswissenschafterInnen und NachwuchswissenschafterInnen einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, soweit der Studien- oder Forschungsaufenthalt nicht innerhalb einer betrieblichen Weiterbildung erfolgt.
- Studiert die förderungswerbende Person bereits an einer ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule, ist nur ein Studien-/Forschungsaufenthalt in einem Drittland förderbar.
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsländer der EU oder des EWR
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg seit mindestens drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung
Stipendium
- einmaliger Landesbeitrag bis 300,00 EUR monatlich für mindestens einen Monat und für höchstens vier Monate (maximal 1.200,00 EUR)
- Das Vorarlberg Stipendium kann grundsätzlich nur einmal vergeben werden. Bei einem Studien- und Forschungsaufenthalt von nur einem Monat ist eine zweite Antragstellung möglich.
Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
Römerstraße 24
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-22205
Fax: 05574/511-922295
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vorarlberg.at
Antragstellung vor Antritt des Auslandsaufenthalts
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende