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AK NÖ – Bildungsbonus
Niederösterreich
  • Der Bildungsbonus der NÖ Arbeiterkammer kann für alle Kurse, die in den aktuellen Kursprogrammen bei einer von ca. 60 niederösterreichischen Bildungseinrichtungen die mit dem dem AK-Logo gekennzeichnet sind, geltend gemacht werden. Das sind ausgewählte Kurse aus den Bereichen EDV, Sprachen, Nachholen von Bildungsabschlüssen im Zweiten Bildungsweg (z. B. Hauptschulabschluss, Lehrabschluss, Studienberechtigungsprüfung etc.), Basisbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Gesundheitskurse (Gesunde Wirbelsäule, Stressmanagement und Burn-Out-Prophylaxe) und außerdem demokratiepolitische Kurse. Das bfi NÖ bietet zudem die Möglichkeit, Kurse bzw. Seminare vor Ort abzuhalten.
  • Ausgewählte Sprachkurse, Basisbildung, Studienberechtigungsprüfung, Gesundheitskurse sowie demokratiepolitische Kurse. EDV-Kurse werden vor allem über den Digi-Bonus und das Digi-Konto gefördert.
  • In der Kursdatenbank sind alle niederösterreichischen AK plus-Kurse angeführt, für welche der Bildungsbonus geltend gemacht werden kann.
  • Der AKNÖ-Bildungsbonus gilt österreichweit für jeden AK plus-Kurs, also z. B. auch für Kurse in Wien, Oberösterreich, der Steiermark oder dem Burgenland.
  • Hilfe für Härtefälle: Wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse die finanzielle Situation zum Abbrechen oder Aussetzen von Bildungsmaßnahmen nötigt, können AK Niederösterreich-Mitglieder ein Ansuchen um eine Unterstützung aus dem Sozialfonds - Bildung der AK Niederösterreich einbringen: Sozialfonds - Bildung.
     

Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit AK-zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Lehrlinge
  • KinderbetreuungsgeldbeziehrInnen
  • Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis in NÖ
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
  • Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen
  • ArbeitnehmerInnen: 50 % der Kurskosten bis max. 150,00 EUR pro Kalenderjahr
  • KinderbetreuungsgeldbezieherInnen: 50 % der Kurskosten bis max. 170,00 EUR pro Kalenderjahr
  • ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren:  50 % bis max. 220 EUR pro Kalenderjahr
  • Arbeitslosengeld- oder NotstandshilfebezieherInnen: 100 % bis max. 220,00 EUR pro Kalenderjahr
  • Der Bildungsbonus kann so oft geltend gemacht werden, bis der Jahresbonus in der jeweiligen aufgebraucht ist.

Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss gestellt werden.

Der Bildungsbonus für das laufende Kalenderjahr gilt bis jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres.

Hinweis: Sollte die/der AntragstellerIn noch über den gesamten Bildungsbonus bzw. ein ausreichendes Restguthaben aus dem Kalenderjahr verfügen, in dem sie/er den Kurs abgeschlossen hat, wird empfohlen, den Antrag noch im selben Jahr zu stellen, da ansonsten nur der Bildungsbonus des Folgejahres verrechnet werden kann.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende