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AK Wien – Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0
Wien

förderungswürdige Projekte, welchen den Themen und Schwerpunkten des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 der AK Wien entsprechen, wie z. B.

  • Ideen für eine zukunftsorientierte Weiterbildung
  • Ideen, wie mit digitaler Technik die Mitbestimmung und Zusammenarbeit im Betrieb verbessert werden kann
  • Online-Module, die Mitbestimmung ermöglichen
  • Tools, mit denen Ideen von allen gesammelt und dargestellt werden können
  • Initiativen, die durch Einbindung und Dialog die Angst vor der Digitalisierung nehmen und bei denen auf die Sorgen der Beschäftigten eingegangen wird;
  • Ideen, wie Digitalisierung Beschäftigte im Arbeitsalltag befähigt und Autonomie fördert

Förderfähig sind folgende Kostenkategorien:

  • Projektbedingte Personalkosten
    • Neuanstellungen und Stundenaufstockungen von Teilzeitbeschäftigten
    • Projektbedingte Personalkosten für bereits beschäftigtes Personal
  • Sachkosten, insbesondere:
    • Entwicklungskosten (Apps, Websites, Plattformen etc.)
    • Beratungskosten (z. B. im Rahmen einer Technologieberatung)
  • Anschaffungskosten für projektbezogene Wirtschaftsgüter
  • Reisekosten
  • Repräsentationskosten
  • Betriebsratskörperschaften
  • Gewerkschaften
  • Zivilgesellschaftliche Akteure (Non-Profit-Organisationen und Vereine)
  • Wissenschaftliche Institutionen wie Universitäten, Fachhochschulen oder Forschungsinstitute
  • Öffentliche Bildungseinrichtungen (Berufsschulen, Volkshochschulen, sonstige Schulformen)
  • Stadt Wien und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien gemeinsam mit ihren betrieblichen Interessenvertretungen
  • Unternehmen mit Sitz in Wien gemeinsam mit BetriebsrätInnen bzw. in nicht-organisierten Betrieben unter aktiver Einbindung von ArbeitnehmerInnen

Einreichung eines Projektantrages mit detailliertem Zeit- und Kostenplan
Nähere Informationen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen bzw. bei der AK Wien erhältlich.

  • Einhaltung der allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien und Abschluss eines projektspezifischen Fördervertrages
  • Keine Einreichung des Projekts (oder einzelner Kosten) bei Arbeiterkammern anderer Bundesländer
  • Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit
  • Befähigung des Förderwerbers/der Förderwerberin: Es darf kein gesetzlicher oder sonstiger in dieser Förderrichtlinie vorgesehener Ausschlussgrund vorliegen.
  • Bekanntgabe von Förderungen anderer öffentlicher Einrichtungen an die AK Wien, spätestens sobald sie beauftragt werden.
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Fördernehmerin: Es muss eine Eigenmittelquote von mindestens acht % nachgewiesen werden.
  • Übermittlung von Fortschrittsberichten und Abschluss des Projekts innerhalb des veranschlagten Zeitraums

zwischen EUR 2.000,00 EUR und 200.000,00 EUR pro Projekt

Förderquote für

  • wirtschaftlich tätige FördernehmerInnen unabhängig von deren Rechtsform: 50 %
  • nicht-wirtschaftlich tätige FörderwerberInnen: 100 %

Arbeiterkammer Wien
Büro für digitale Agenden der AK Wien

Prinz-Eugen-Straße 20-22
1040 Wien
Tel.: 01/50565-12856
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.wien.ak.at/digifonds

Die Einreichfrist für die aktuelle Förderrunde ist vorbei, frühester Projektstart der ausgewählten Förderprojekte mit 01.02.2023.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose