Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Internationalisierung (berufsbezogene Fremdsprachen)
Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling in dieser Liste beim Bildungsanbieter oder bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
- Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben
- Nicht förderbar sind Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen (ÜBA), für welche eigene Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen.
- Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 stattfinden.
- Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
- Kostenuntergrenze von EUR 30,00 pro Maßnahme
- 100 % der Teilnahmekosten bis zu einer Obergrenze von EUR 500,00 pro Kursmaßnahme, wobei Kosten oberhalb der Fördergrenze von EUR 500,00 vom Lehrling selbst zu tragen sind.
- bis zu drei Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich, also maximal sechs Kurse
Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Der Förderantrag inklusive Beilagen ist entweder durch den Lehrling oder den Bildungsanbieter (zur Direktverrechnung) einzubringen.
Die Frist für die Antragstellung endet sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.