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AK NÖ – Bildungsbonus - Digitale EDV-Zusatzausbildungen mit AK-extra DIgi-Konto
Niederösterreich

Beruflich verwertbare digitale Zusatzausbildungen und EDV-Kurse bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z. B. CAD-, Programmiersprachenkurse).

Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge
  • ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss nach dem 01.02.2019 begonnen haben und bis 31.12.2023 erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen
  • Die Förderung ist einkommensabhängig: es können nur Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis maximal 4.000,00 EUR gefördert werden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Es werden Kurskosten ab einer Höhe von 150,00 EUR gefördert.
  • DienstnehmerInnen: 20 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • Arbeitssuchende Personen: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • Während des fünfjährigen Förderzeitraumes vo 01.02.2019-31.12.2023 kann eine Maximalsumme von 2.500,00 EUR (auch für mehrere Kurse) in Anspruch genommen werden.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung, also zur Entgegennahme von Förderungen von über 100 % der selbst getragenen Kurskosten, führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.

Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende