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AQUA – Arbeitsplatznahe Qualifizierung – AMS und Land OÖ
Oberösterreich

Praxisnahe Aus-und Weiterbildungen (z. B. Lehrabschluss) von arbeitslosen Personen mit Ausbildungsdefiziten und einem individuellen Bildungsbedarf, die konkreten betrieblichen Anforderungen entsprechen.

AQUA besteht aus einer theoretischen Ausbildung (z. B. Kurs einer Bildungseinrichtung) und aus einer praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.

Es gibt nach Zielgruppen unterschiedliche AQUA-Förderungen:

  • AQUA - für Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren
  • AQUA spezial - für Personen ab 50 Jahren und/oder nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkung (Überprüfung erfolgt durch das AMS)
  • AQUA plus - für Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % (Vorlage der Integratio-Bestätigung)

Die Ausbildungsdauer bei AQUA, AQUA spezial und AQUA plus beträgt max. 24 Monate bzw. bei Abschluss mit einer Lehrabschlussprüfung max. die Hälfte der regulären Lehrzeit. In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des AMS OÖ kann die Laufzeit auf 3/4 der regulären Lehrzeit verlängert werden.

Die Kooperationspartner finanzieren die Ausbildungskosten, welche das Land OÖ je nach Zielgruppe unterschiedlich fördert (max. 2.000,00 EUR). Zur Finanzierung der Ausbildungskosten verrechnen die Kooperationspartner den Betrieben Unternehmensbeiträge.

Hinweis: AQUA und damit zusammenhängende Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Zudem sind die Voraussetzungen und Höhe einer Förderung nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

  • AQUA: Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren
  • AQUA spezial: Personen ab 50 Jahren und/oder nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkung (Überprüfung erfolgt durch das AMS)
  • AQUA plus: Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % (Vorlage der Integratio-Bestätigung)
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Hauptwohnsitz in OÖ bei Maßnahmeneintritt
  • beim AMS arbeitslos vorgemerkt
  • während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsunternehmen beschäftigt
  • konkreter individueller Bildungsbedarf (z. B. keine abgeschlossene Ausbildung)
  • ein vom AMS OÖ nachweislich genehmigter Bildungsplan
  • Anwesenheit von mindestens 50 % des jeweiligen Kurses

Qualifizierungsförderung

  • finanzielle Existenzsicherung durch das AMS (mindestens in der Höhe des AMS-Bezuges)
  • zusätzlich Pauschalersatz in Höhe von monatlich ca. 60,00 EUR
  • zusätzlich monatlicher Bildungsbonus von ca. 120,00 (nur bei Arbeitslosengeld / Notstandshilfe)
  • zusätzluch „Qualifizierungsförderung“ von monatlich ca. EUR 200,00 EUR (vom Land OÖ)

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15121
Fax: 0732/7720-211785
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Abwicklung:
Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ)
Internet: www.ams.at/ooe

Regionale Geschäftsstellen des AMS OÖ sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/ooe/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/adressen

Anträge können ausschließlich elektronisch im Rahmen des BSW (Berichtssystem Abteilung Wirtschaft und Forschung) mit den dafür vorgesehenen Unterlagen eingebracht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.

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