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Kurskostenförderung: Aus- und Weiterbildungsbehilfen des AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen umfassen

  • Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalt (DLU)
  • Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).

  • Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme, wobei der Kurs die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll.
  • In Ausnahmefällen werden auch Personen mit geringem Einkommen gefördert.

Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
  • Von den Kursgkosten und Kursnebenkosten übernimmt das AMS bis zu 100 % der belegten Kosten.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose