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WAFF: Bonus Weiterbildung für LehrabsolventInnen zusätzlich zum "Bildungskonto für Alle"
Wien
  • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen (Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren), die innerhalb der folgenden zwei Jahre nach Lehrabschluss begonnen werden
  • Hinweis: der Bonus kann auch in Kombination mit dem "Bildungskonto für Alle" des WAFF in Anspruch genommen werden.
  • Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse.
  • Hinweis: Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein einziger Lehrabschluss betrachtet. Daher kann hier der Bonus nur einmal beantragt werden

LehrabsolventInnen, die spätestens zwei Jahre nach Lehrabschluss berufsbezogene Weiterbildungskurse beginnen

  • erfolgreich abgeschlossene Lehre (Achtung: Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein Lehrabschluss gezählt, daher ist auch nur eine einmalige Beantragung möglich.)
  • Der Kurs muss innerhalb von zwei Jahren nach Lehrabschluss begonnen werden.
  • Innerhalb von drei Jahren ab Ausstellungsdatum müssen die Kurse positiv abgeschlossen sein.
  • Der Weiterbildungskurs muss bei bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses Hauptwohnsitz in Wien

Bildungsbonus

  • 50 % der Kurs- und Prüfungskosten bis maximal 300,00 EUR
  • Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein einziger Lehrabschluss betrachtet. Daher kann hier der Bildungsbonus nur einmal beantragt werden.
  • Der Bonus kann nur ein Mal eingelöst werden.
  • Hinweis: Der Bonus kann auch in Kombination mit dem "Bildungskonto für Alle" des waff in Anspruch genommen werden.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-555
Fax: 01/217 48-222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at

Der Bonus für Weiterbildung von LehrabsolventInnen muss spätestens drei Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose