Günstiger Schul- bzw. Studienerfolg ordentlicher SchülerInnen oder ordentlicher Studierender an österreichischen
- öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
- Pädagogischen Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
- (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, Musikkonservatorien
im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr.
Bei hervorragenden Schul- bzw. Studienleistungen kann um ein Leistungsstipendium, bei besonderen Studienleistungen um ein Windhag-Stipendium II (sh. Windhag-Stipendium II für besondere Studienleistungen) angesucht werden.
Ordentliche SchülerInnen und Ordentliche Studierende mit Hauptwohnsitz Niederösterreich und günstigem Schul-/ bzw. Studienerfolg
- Soziale Bedürftigkein: liegt vor bei Bezug einer Schul-/Studienbeihilfe, sonst: Monatliche Pro-Kopf-Einkünfte (Steuerpflichtiges monatliches Pro-KopfEinkommen abzüglich Lohn-/ Einkommensteuer und nicht steuerpflichtige monatliche Pro-Kopf-Einkünfte) des Vorjahres bis 750,00 EUR
- günstiger Schul- bzw. Studienerfolg
- SchülerInnen: Bezug einer Schulbeihilfe, sonst im ersten Schuljahr: Aufnahme in die Schule, nach dem ersten Schuljahr: Berechtigung zum Klassenaufstieg
- Studieredne an Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für Agrar- und Umweltpädagogik, Privatuniversitäten: im ersten Studienjahr Zulassung zum Studium nach dem ersten Studienjahr für Studentinnen und nach dem ersten Studienjahr: mindestens 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern
- Studierende an Universitäten und Fachhochschulen: im ersten Studienjahr Zulassung zum Studium und nach dem ersten Studienjahr bei Bachelor-/Diplomstudien durchschnittlich mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr, bei Masterstudien durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens zwölf Semesterstunden pro Studienjahr, bei Doktoratsstudien durchschnittlich mindestens 12 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens sechs Semesterstunden pro Studienjahr
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Stipendium
250,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noel.gv.at
Einreichfrist: 15.09. bis 15.05. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres