Mit ausgezeichnetem Erfolg an einer österreichischen Hochschule abgeschlossenes Erststudium (Bachelor, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium)
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung sind nicht förderbar.
AbsolventInnen eines ordentlichen Studiums an einer österreichischen Hochschule, die das Studium mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen haben.
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
- Ausgezeichneter Studienerfolg; herangezogen wird der nach ECTS-Punkten gewichtete Notendurchschnitt von mindestens 1,5
- Einhaltung der Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters; bei Studien im Bereich Technik und Naturwissenschaften kann ein Stipendium auch bei längerer Studiendauer zuerkannt werden
- Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Stipendium
einmalig 500,00 EUR.
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at
Einreichtfristen für Studienabschlüsse zwischen dem 01.09. und 31.08. des Folgejahres: 01.09.-15.10. des Folgejahres
Als Studienabschlussdatum wird das Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids - also Bachelorurkunde, Masterurkunde, Diplomurkunde, Doktoratsbescheid - herangezogen.